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VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 92-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 73-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 92-IV-20
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Möglichkeiten fachgerichtlichen (Eil-) Rechtsschutzes nicht erschöpft sind (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 73-IV-20) und sie zudem den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht genügt.